Baumpflege erklärt
Auch: Aufasten, Lichtraum freischneiden
Über einer Fahrbahn sind in der Regel 4,50 Meter freizuhalten, über Geh- und Radwegen 2,50 Meter. Die maßgeblichen Werte legt die Gemeinde fest.
Zuständig ist, wem der Baum gehört. Steht er auf deinem Grundstück und hängt über den Gehweg, bist du das.

Sie richten sich danach, was darunter durchfahren muss. Ein Lkw ist rund vier Meter hoch, dazu kommt ein Abstand nach oben. Über Geh- und Radwegen reicht entsprechend weniger. Die genauen Werte stehen im Regelwerk für den Straßenraum und in der örtlichen Satzung. Ein Anruf beim Bauamt klärt es schneller als jede Suche.
Ein Ast, der heute knapp über der Grenze liegt, hängt im nächsten Sommer darunter. Belaubtes Holz ist schwerer als kahles und nasses schwerer als trockenes. Ein Baum, der im Februar frei war, kann im Juli nach einem Regen in den Lichtraum hängen.
Deshalb wird nicht auf Kante geschnitten. Es wird so weit aufgeastet, dass der Ast auch belaubt und nass noch darüber bleibt.
Von unten nach oben, Ast für Ast, jeder am Astring. Und nicht zu viel auf einmal. Ein Baum, dem man in einem Zug die unteren Meter nimmt, verliert einen erheblichen Teil seiner Blattmasse. Außerdem steht der Stamm danach kahl in der Sonne, was bei dünnrindigen Arten wie Buche oder Ahorn zu Rindenschäden führen kann. Bei jungen Bäumen baut man das Profil über mehrere Jahre auf.
Beim Lichtraum entscheidet das Maßband und nicht der Eindruck.
Ich bin Baumpfleger und kein Jurist. Das hier ist Praxiswissen und keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Seite gibt es Fachleute: Rainer Hilsberg schreibt die Kolumne BaumRecht in der TASPO BAUMZEITUNG. Cedric Vornholt veröffentlicht zum Baumschutzrecht und zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen.
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