Baumpflege
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Baumpflege erklärt

Verkehrssicherungspflicht

Auch: Verkehrssicherheit, Baumkontrollpflicht

Wer einen Baum besitzt, haftet für die Gefahren, die von ihm ausgehen. Das gilt für Kommunen, für Wohnungsunternehmen und genauso für dich in deinem Garten.

Verlangt wird keine Garantie. Verlangt wird, dass regelmäßig und fachkundig hingeschaut wurde und dass du das belegen kannst.

Eine Schaukel hängt unter der Krone eines großen Baums
Nicht der Baum entscheidet über die Pflicht, sondern was darunter ist.

Niemand verlangt einen sicheren Baum

Bäume sind Lebewesen. Ein gesund aussehender Baum kann versagen und dafür haftet niemand. Der Maßstab ist nicht der Zustand des Baums sondern das Verhalten des Eigentümers.

Genau da fallen die meisten durch. Nicht weil sie den Baum vernachlässigt hätten sondern weil niemand aufgeschrieben hat, wer wann was gesehen hat.

Die vier Fragen im Schadensfall

Wenn ein Ast fällt und etwas passiert, wird nicht gefragt, ob der Baum in Ordnung war. Gefragt wird: Wer hat kontrolliert. War die Person dafür qualifiziert. In welchem Abstand wurde kontrolliert. Und wo liegt das Ergebnis.

Ein Baum ohne auffindbare, datierte Dokumentation ist im Streitfall ein unkontrollierter Baum. Auch wenn dreimal jemand hingeschaut hat.

Der Aufwand ist kleiner, als es klingt

Einmal im Jahr um den Baum gehen, Fotos machen, Datum dazu und ein Blatt Papier in den Ordner. Das ersetzt keine Fachkontrolle. Es ist aber unendlich viel besser als nichts.

Für Bäume an Straßen, über Parkplätzen, an Spielplätzen oder auf Betriebsgeländen reicht das nicht. Dort gehört die Kontrolle in fachkundige Hände und das Ergebnis in einen Baumkataster.

Der teuerste Fehler ist übrigens nicht die unterlassene Maßnahme. Es ist die durchgeführte Maßnahme, die niemand dokumentiert hat.

Was das für dich heißt
  • Ein Ordner mit datierten Fotos ist für einen Privatgarten schon die halbe Miete.
  • Bei Bäumen über öffentlich genutzten Flächen brauchst du eine Kontrolle durch eine dafür qualifizierte Person und ein schriftliches Ergebnis.
  • Wenn wir bei dir arbeiten, bekommst du das Ergebnis schriftlich. Nicht als Zusatzleistung sondern weil es sonst nichts wert ist.

Ich bin Baumpfleger und kein Jurist. Das hier ist Praxiswissen und keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Seite gibt es Fachleute: Rainer Hilsberg schreibt die Kolumne BaumRecht in der TASPO BAUMZEITUNG. Cedric Vornholt veröffentlicht zum Baumschutzrecht und zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen.

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Erklärt von Josua Hundertmark, Baumpflege Hundertmark in Michelstadt. Wir arbeiten in Michelstadt, Erbach, Bad König, Brensbach, Brombachtal, Fränkisch-Crumbach, Höchst im Odenwald, Lützelbach, Mossautal, Oberzent, Reichelsheim, Breuberg, im übrigen Odenwaldkreis und in Darmstadt. Baum ansehen lassen: 0163 1729498 oder hey@baumpflegehundertmark.de