Baumpflege
Hundertmark
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Leistung 07

Stellungnahme

Fachliche Stellungnahme · Begründung für Anträge · Zweitmeinung

Manchmal reicht das Gespräch nicht. Dann braucht es etwas Schriftliches, das jemand anderes lesen und einordnen kann.

Ich bin Baumpfleger und kein öffentlich bestellter Sachverständiger. Was ich liefere, ist eine fachliche Einschätzung aus der Praxis, kein Gutachten für das Gericht.

Langer Riss im Stamm eines alten Baums
Ein Riss allein sagt wenig. Erst mit Tiefe, Verlauf und Vorgeschichte wird eine Aussage daraus.

Wofür sie gebraucht wird

  • Als fachliche Begründung für einen Fällantrag bei der Gemeinde.
  • Wenn zwischen Nachbarn strittig ist, ob von einem Baum eine Gefahr ausgeht.
  • Vor Bauarbeiten, wenn festgehalten werden soll, wie der Baum vorher dastand.
  • Als Zweitmeinung, wenn jemand zur Fällung geraten hat und du das nicht glauben willst.
  • Für die Akte einer Verwaltung, wenn eine Entscheidung dokumentiert sein soll.

Was drinsteht

Was ich gesehen habe, wo ich gestanden habe, an welchem Tag. Der Zustand des Baums, die auffälligen Stellen mit Fotos. Und was daraus folgt: nichts tun, beobachten, eine Maßnahme oder eine weitergehende Untersuchung.

Was nicht drinsteht, ist eine Sicherheit, die es nicht gibt. Ein Baum ist ein Lebewesen. Ein gesund aussehender Baum kann versagen. Eine Stellungnahme sagt, was am Tag der Begutachtung erkennbar war.

Eine ehrliche Einschätzung mit Grenzen ist mehr wert als ein Papier, das Sicherheit behauptet.

Offener Riss an einem Zwiesel dicht über dem Boden
Am Bodenzwiesel liegt die Last am höchsten. Hier wird aus einem Riss schneller ein Fall für die Akte.

Wo meine Grenze liegt

Für ein Gerichtsverfahren oder ein förmliches Beweissicherungsverfahren brauchst du eine öffentlich bestellte und vereidigte Person. Das bin ich nicht. Ich sage das lieber vorher als hinterher.

Wenn dein Fall dorthin gehört, sage ich dir das beim ersten Termin. Dann hast du eine Auskunft und keine Rechnung.

Erst ansehen, dann reden

Wir sehen uns den Baum an, bevor wir über eine Maßnahme sprechen. Die Erstberatung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Wir arbeiten in Michelstadt, Erbach, Bad König, Brensbach, Brombachtal, Fränkisch-Crumbach, Höchst im Odenwald, Lützelbach, Mossautal, Oberzent, Reichelsheim, Breuberg, im übrigen Odenwaldkreis und in Darmstadt.