Baumpflege
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Baumpflege erklärt

Wann schneidet man einen Baum

Auch: Schnittzeitpunkt, Schnittverbot, Paragraf 39

Bäume werden das ganze Jahr gepflegt. Was einen Termin verschiebt, ist fast nie der Kalender. Es ist ein besetztes Nest.

Die Frist vom 1. März bis 30. September gilt auch für Bäume. Schonende Pflegeschnitte und Maßnahmen zur Verkehrssicherheit sind davon ausgenommen und ganzjährig zulässig.

Große Esche mit Schnee auf den Ästen vor einer Hecke
Winter.
Voll belaubte Esche auf einer Wiese im Sommer
Sommer. Geschnitten wird das ganze Jahr, den Termin verschiebt selten der Kalender.

Die Grenze, die wirklich jeden Tag gilt

Der Artenschutz. Der kennt keine Frist und keine Ausnahme. Wenn Vögel brüten, wenn in einer Höhle Fledermäuse sitzen, wenn ein Quartier besetzt ist, wird dort nicht gearbeitet. Auch nicht im Januar.

Deshalb wird vor jeder Maßnahme nachgesehen. Nicht vom Boden aus und nicht nebenbei, sondern in der Krone, bevor die Säge läuft.

Ein Termin, der verschoben wird, ist manchmal die richtige Arbeit.

Was die Frist von März bis September regelt

Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Das gilt ausdrücklich auch für Bäume, sofern sie nicht im Wald oder auf einer gärtnerisch genutzten Fläche stehen. Das steht im Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 39.

Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit. Beides ist ganzjährig zulässig. Was die Frist trifft, ist das Beseitigen und das radikale Zurücknehmen.

Gepflegt wird ganzjährig. Beseitigt wird zwischen Oktober und Februar.

Kommunale Baumschutzsatzungen können strenger sein. Im Odenwaldkreis unterscheiden sich die Gemeinden. Ein Anruf beim Ordnungsamt dauert fünf Minuten und spart im Zweifel ein Bußgeld.

Was der Baum selbst dazu sagt

Das ist keine Verbotsfrage sondern eine fachliche. Im Winter ist die Krone gut zu lesen und der Baum in Ruhe. Im Sommer schließt er Wunden schneller. Beides ist ein Argument, deshalb gibt es keine Regel für alle Fälle.

Zwei Zeitfenster sind heikel. Birke, Ahorn, Walnuss und Hainbuche bluten stark, wenn man sie im Vorfrühling schneidet. Das bringt sie nicht um, schwächt sie aber. Und kurz nach dem Austrieb steht der Baum auf seinem Tiefpunkt: Der Austrieb wird komplett aus dem Speicher bezahlt und das frische Laub hat noch nichts zurückgeliefert. Ein starker Eingriff kostet ihn dann am meisten. Kleine Eingriffe kosten ihn auch dann fast nichts.

Im Sommer sieht man was, im Winter sieht man wie

Ein Baum in vollem Laub zeigt, was ein kahler verschweigt. Wo die Krone licht wird, wo die Blätter kleiner bleiben, welche Zweigspitzen nicht mehr austreiben. Vitalität liest man am Laub und sonst nirgends.

Ein kahler Baum zeigt dafür den Aufbau: Zwiesel, alte Schnittstellen, Risse, den Verlauf der Äste.

Beides zusammen ergibt eine gute Entscheidung. Deshalb ist der Sommer kein verlorener Monat. Er ist der, in dem man sieht, ob überhaupt etwas zu tun ist.

Was das für dich heißt
  • Pflegeschnitt am Baum geht das ganze Jahr. Nachgesehen wird trotzdem jedes Mal, ob jemand drin wohnt.
  • Fällen, roden oder eine Hecke auf den Stock setzen: nur zwischen Oktober und Februar. Im Hausgarten greift die Frist nicht, die Baumschutzsatzung und der Artenschutz aber schon.
  • Gefahrenabwehr geht immer und wartet auf keinen Kalender. Mach vorher Fotos.
  • Wenn ein Nest besetzt ist, wird verschoben. Das ist der Grund, warum jemand vorher hochsteigt und nachsieht.

Ich bin Baumpfleger und kein Jurist. Das hier ist Praxiswissen und keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Seite gibt es Fachleute: Rainer Hilsberg schreibt die Kolumne BaumRecht in der TASPO BAUMZEITUNG. Cedric Vornholt veröffentlicht zum Baumschutzrecht und zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen.

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Erklärt von Josua Hundertmark, Baumpflege Hundertmark in Michelstadt. Wir arbeiten in Michelstadt, Erbach, Bad König, Brensbach, Brombachtal, Fränkisch-Crumbach, Höchst im Odenwald, Lützelbach, Mossautal, Oberzent, Reichelsheim, Breuberg, im übrigen Odenwaldkreis und in Darmstadt. Baum ansehen lassen: 0163 1729498 oder hey@baumpflegehundertmark.de